Baugutachter Bühlertal

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Stephan Klammt Bühlertal

Stephan Klammt

Bausachverständiger und Baugutachter

Kirchweg 26
77830 Bühlertal
Tel: 07223 767 19 90
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierte Bausachverständige für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bühlertal steht Ihnen Herr Stephan Klammt als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Stephan Klammt kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bühlertal, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bühlertal kommen bzw. sich nicht in Bühlertal auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bühlertal - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Bühlertal ist ein staatlich anerkannter Luftkurort im Bundesland Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Rastatt. Über eine Höhendifferenz von 200 bis 1000 m über dem Meeresspiegel erstreckt sich Bühlertal mit seinen vielen Nebentälern. Diese großen Höhenunterschiede bewirken den landschaftlichen Reiz, Wasserfälle, Wander- und Sportmöglichkeiten sowie Aussichts- und Kletterfelsen. 

Bühlertal hat ca. 8.132 Einwohner (Stand Dez. 2020) und verfügt über 1.767 ha Gemarkungsfläche, davon sind 40 ha Auen- und 950 ha Gebirgswald. Durch die Landstraße 83, welche sich zum großen Teil auf der Trasse der früheren Bühlertal-Bahn befindet, ist Bühlertal verkehrsmäßig an die Rheintal-Autobahn und an die Bundesstraße 3 angebunden. Der Regionalflughafen in Rheinmünster ist in ca. 20 Min. von Bühlertal aus zu erreichen. 

Von der Gemeinde Bühlertal aus, liegen die Städte Offenburg ca. 40 km, Freudenstadt ca. 48 km, Pforzheim ca. 70 km, Stuttgart ca. 115 km und Frankfurt am Main ca. 185 km entfernt. 

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Hauptstr. 137
77830 Bühlertal

Bauamt: 

Hauptstr. 137
77830 Bühlertal

Amtsgericht: 

Hauptstraße 94
77815 Bühl

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