Die Baustellenverordnung (BaustellV) fordert für alle Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Unsere Experten verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung und übernehmen für Sie diese Pflichten aus der BaustellV.
Leistungsumfang:
Den genauen Leistungsumfang des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:
- Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:
- Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
- Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
- Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bühlertal, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bühlertal kommen bzw. sich nicht in Bühlertal auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bühlertal - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Gemeinde Bühlertal ist ein staatlich anerkannter Luftkurort im Bundesland Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Rastatt. Über eine Höhendifferenz von 200 bis 1000 m über dem Meeresspiegel erstreckt sich Bühlertal mit seinen vielen Nebentälern. Diese großen Höhenunterschiede bewirken den landschaftlichen Reiz, Wasserfälle, Wander- und Sportmöglichkeiten sowie Aussichts- und Kletterfelsen.
Bühlertal hat ca. 8.132 Einwohner (Stand Dez. 2020) und verfügt über 1.767 ha Gemarkungsfläche, davon sind 40 ha Auen- und 950 ha Gebirgswald. Durch die Landstraße 83, welche sich zum großen Teil auf der Trasse der früheren Bühlertal-Bahn befindet, ist Bühlertal verkehrsmäßig an die Rheintal-Autobahn und an die Bundesstraße 3 angebunden. Der Regionalflughafen in Rheinmünster ist in ca. 20 Min. von Bühlertal aus zu erreichen.
Von der Gemeinde Bühlertal aus, liegen die Städte Offenburg ca. 40 km, Freudenstadt ca. 48 km, Pforzheim ca. 70 km, Stuttgart ca. 115 km und Frankfurt am Main ca. 185 km entfernt.
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Hauptstr. 137
77830 BühlertalBauamt:
Hauptstr. 137
77830 BühlertalAmtsgericht:
Hauptstraße 94
77815 Bühl